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Südkorea: Visa und Arbeitserlaubnis in Thailand

Südkoreanische Staatsbürger reisen im Rahmen eines bilateralen Abkommens, getrennt von der 30-Tage-Tourismusliste, visumfrei nach Thailand ein. Koreaner bleiben oft langfristig mit einem Non-B-Visum und einer Arbeitserlaubnis, dem Bildungsvisum, dem Ruhestandsvisum oder dem DTV. Korea ist Vertragspartei des Apostille-Übereinkommens. Seit dem 31. August 2026 (00:00 Uhr thailändischer Zeit) müssen alle DTV-Antragsteller statt eines aktuellen Aufenthaltsnachweises einen Nachweis des dauerhaften Wohnsitzes oder der Staatsangehörigkeit im Land der zuständigen Botschaft oder des Konsulats sowie ein bei Einreichung höchstens sechs Monate altes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Angehörige unter 16 Jahren dürfen das Zeugnis des Hauptantragstellers verwenden. Ein Besuchsaufenthalt allein berechtigt nicht zur Antragstellung bei einer regionalen Vertretung. Für zuvor eingereichte Anträge gelten die bisherigen Regeln.

Zuletzt geprüft: 2026-11-03

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Einreise

Bilaterales Abkommen zur Befreiung von der Visumpflicht: Für Südkorea gilt ein bilaterales Abkommen für normale Reisepässe, das vom Außenministerium neben Argentinien, Brasilien, Chile und Peru aufgeführt wird. Beamte können die Einreise nach eigenem Ermessen verweigern; Ankömmlinge werden manchmal genau befragt.

Apostille & Legalisation

Südkorea ist Vertragspartei des Apostille-Übereinkommens. Thailand ist am 30 June 2026 beigetreten und das Übereinkommen tritt für Thailand am 28 February 2027 in Kraft – bis dahin müssen in Südkorea ausgestellte Dokumente noch von der thailändischen Botschaft oder dem thailändischen Konsulat legalisiert werden; ab diesem Datum ist voraussichtlich eine Apostille der zuständigen südkoreanischen Behörde ausreichend.

Empfohlene Wege

Häufige Fragen

Wie lange können Koreaner ohne Visum bleiben?

Der Aufenthalt wird durch die bilaterale Vereinbarung festgelegt. Überprüfen Sie vor Reiseantritt den aktuellen Zeitraum auf der MFA-Karte. Die Beamten entscheiden bei der Einreise.

Kann ich Thailändisch lernen, ohne von der Visumpflicht befreit zu sein?

Nein. Für das Studium ist ein Bildungsvisum (Non-ED-Visum) erforderlich.

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