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Destination Thailand Visa (DTV)

Das DTV wurde Mitte 2024 eingeführt, um ortsunabhängig tätige Fachkräfte und Teilnehmende an thailändischen „Soft-Power“-Aktivitäten anzuziehen. Es ist fünf Jahre gültig und ermöglicht Aufenthalte von bis zu 180 Tagen je Einreise, die einmalig bei einer Einwanderungsbehörde um weitere 180 Tage verlängert werden können. Anträge werden über das thailändische e-Visa-System bei einer Königlich Thailändischen Botschaft oder einem Konsulat im Ausland gestellt. Die Bediensteten haben weitreichenden Spielraum, zusätzliche Nachweise anzufordern; die Entscheidungen unterscheiden sich zwischen den Auslandsvertretungen deutlich. Die Auswahl der geeigneten Vertretung und die schlüssige Darstellung der finanziellen Verhältnisse und der geplanten Tätigkeit bilden daher den Schwerpunkt unserer Arbeit. Seit dem 31. August 2026 (00:00 Uhr thailändischer Zeit) müssen alle DTV-Antragsteller statt eines aktuellen Aufenthaltsnachweises einen Nachweis des dauerhaften Wohnsitzes oder der Staatsangehörigkeit im Land der zuständigen Botschaft oder des Konsulats sowie ein bei Einreichung höchstens sechs Monate altes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Angehörige unter 16 Jahren dürfen das Zeugnis des Hauptantragstellers verwenden. Ein Besuchsaufenthalt allein berechtigt nicht zur Antragstellung bei einer regionalen Vertretung. Für zuvor eingereichte Anträge gelten die bisherigen Regeln.

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Für wen geeignet

  • • Prüfung der Voraussetzungen: ortsunabhängige Arbeit für einen nichtthailändischen Arbeitgeber, Verträge über selbstständige Tätigkeiten oder Anmeldung zu Soft-Power-Aktivitäten (Muay Thai, thailändische Küche, medizinische Behandlung, Seminare).
  • • Aufbereitung von Kontoauszügen und Finanzierungsnachweisen entsprechend der aktuellen Praxis der ausstellenden Vertretung.
  • • Vorbereitung von Portfolios und Tätigkeitsnachweisen für digitale Nomaden und Selbstständige.
  • • Beratung zu Anmeldebestätigungen thailändischer Muay-Thai-Camps, Kochschulen und Krankenhäuser.
  • • Anträge für Ehepartner und Kinder unter 20 Jahren als Familienangehörige.

Übliche Unterlagen

  • • Reisepass mit mindestens sechs Monaten Restgültigkeit
  • • Aktuelle Kontoauszüge
  • • Arbeitsvertrag oder Verträge über selbstständige Tätigkeiten
  • • Anmeldebestätigung (Soft-Power-Kategorie)
  • • Nachweis des dauerhaften Wohnsitzes oder der Staatsangehörigkeit im Antragsland (seit 31. August 2026)
  • • Polizeiliches Führungszeugnis, bei Einreichung höchstens 6 Monate alt (seit 31. August 2026; Angehörige unter 16 dürfen das Zeugnis des Hauptantragstellers verwenden)

Ablauf des Verfahrens

  1. 1

    Vorprüfung der Voraussetzungen

    Wir prüfen, welcher DTV-Zugang für Sie geeignet ist, und weisen auf Schwachstellen in Ihren Nachweisen hin.

  2. 2

    Zusammenstellung der Antragsunterlagen

    Seit dem 31. August 2026 (00:00 Uhr thailändischer Zeit) müssen alle DTV-Antragsteller statt eines aktuellen Aufenthaltsnachweises einen Nachweis des dauerhaften Wohnsitzes oder der Staatsangehörigkeit im Land der zuständigen Botschaft oder des Konsulats sowie ein bei Einreichung höchstens sechs Monate altes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Angehörige unter 16 Jahren dürfen das Zeugnis des Hauptantragstellers verwenden. Ein Besuchsaufenthalt allein berechtigt nicht zur Antragstellung bei einer regionalen Vertretung. Für zuvor eingereichte Anträge gelten die bisherigen Regeln.

  3. 3

    Einreichung des e-Visa-Antrags

    Online-Einreichung über das offizielle e-Visa-System bei der thailändischen Vertretung im Land Ihrer Staatsangehörigkeit oder Ihres dauerhaften Wohnsitzes.

  4. 4

    Pflichten nach der Bewilligung

    Die Vorschriften zur Einreise, zur Verlängerung um 180 Tage und zur 90-Tage-Meldung werden schriftlich erläutert.

Häufige Ablehnungsgründe und unsere Vorbereitung

Häufiges ProblemKontoauszüge decken einen zu kurzen Zeitraum ab oder das Guthaben ist vor Antragstellung gesunken

Unsere VorbereitungWir prüfen den Auszugszeitraum und das Guthaben anhand der aktuellen Praxis der ausstellenden Auslandsvertretung.

Häufiges ProblemUnzureichende Nachweise über ortsunabhängige Arbeit oder Soft-Power-Aktivitäten

Unsere VorbereitungWir stellen Verträge, Rechnungen, Portfolios oder Anmeldebestätigungen zu einer schlüssigen Gesamtdarstellung zusammen.

Häufiges ProblemFehlender Wohnsitz-/Staatsangehörigkeitsnachweis oder Führungszeugnis

Unsere VorbereitungSeit dem 31. August 2026 (00:00 Uhr thailändischer Zeit) müssen alle DTV-Antragsteller statt eines aktuellen Aufenthaltsnachweises einen Nachweis des dauerhaften Wohnsitzes oder der Staatsangehörigkeit im Land der zuständigen Botschaft oder des Konsulats sowie ein bei Einreichung höchstens sechs Monate altes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Angehörige unter 16 Jahren dürfen das Zeugnis des Hauptantragstellers verwenden. Ein Besuchsaufenthalt allein berechtigt nicht zur Antragstellung bei einer regionalen Vertretung. Für zuvor eingereichte Anträge gelten die bisherigen Regeln.

Häufige Fragen

Kann ich das DTV innerhalb Thailands beantragen?

Seit dem 31. August 2026 (00:00 Uhr thailändischer Zeit) müssen alle DTV-Antragsteller statt eines aktuellen Aufenthaltsnachweises einen Nachweis des dauerhaften Wohnsitzes oder der Staatsangehörigkeit im Land der zuständigen Botschaft oder des Konsulats sowie ein bei Einreichung höchstens sechs Monate altes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Angehörige unter 16 Jahren dürfen das Zeugnis des Hauptantragstellers verwenden. Ein Besuchsaufenthalt allein berechtigt nicht zur Antragstellung bei einer regionalen Vertretung. Für zuvor eingereichte Anträge gelten die bisherigen Regeln.

Darf ich mit dem DTV für ein thailändisches Unternehmen arbeiten?

Nein. Das DTV erfasst ortsunabhängige Arbeit für ausländische Arbeitgeber oder Auftraggeber. Eine Tätigkeit für ein thailändisches Unternehmen erfordert ein Non-B-Visum und eine thailändische Arbeitserlaubnis.

Leitfäden nach Staatsangehörigkeit

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Offizielle Quellen

Die endgültige Entscheidung liegt bei den thailändischen Behörden; ein Ergebnis kann nicht garantiert werden. Prüfen Sie die Anforderungen anhand der neuesten offiziellen Bekanntmachungen.

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