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Jahresabschlussprüfung & Körperschaftsteuer

Jede thailändische Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist verpflichtet, ihre jährlichen Abschlüsse durch einen thailändischen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen und diese nach der Genehmigung durch die Gesellschafterversammlung beim DBD einzureichen. Für die jährliche Gesellschafterliste gilt eine gesonderte Einreichungsfrist. Die Körperschaftsteuer wird jährlich über das Formular P.N.D. 50 erklärt, wobei eine Halbjahresschätzung mittels P.N.D. 51 erfolgt.

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Für wen geeignet

  • • Jahresabschluss.
  • • Gesetzliche Prüfung.
  • • Erstellung von P.N.D. 50/51.
  • • Protokolle der Hauptversammlung und DBD-Einreichungen.

Übliche Unterlagen

  • • Vollständige Hauptbücher des Geschäftsjahres
  • • Bankbestätigungen
  • • Anlageverzeichnisse
  • • Gesellschafterbeschlüsse

Ablauf des Verfahrens

  1. 1

    Jahresabschluss

    Abgrenzungen und Summen- und Saldenliste.

  2. 2

    Prüfung

    Prüfungsdurchführung und Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers.

  3. 3

    Einreichung

    Einreichung der Steuererklärung und des Jahresabschlusses.

Häufige Fragen

Ist eine Prüfung erforderlich, wenn das Unternehmen keinen Umsatz erzielt hat?

Ja. Alle thailändischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung unterliegen der Prüfungspflicht.

Wann sind die Einreichungen fällig?

P.N.D. 50 ist innerhalb von 150 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres fällig; P.N.D. 51 ist in der Regel innerhalb von zwei Monaten nach dem ersten Halbjahr fällig. Etwaige Verlängerungen durch E-Filing und Feiertagsregelungen sind gesondert zu prüfen. Die Einreichung der DBD-Abschlüsse und der Gesellschafterliste folgt separaten Fristen, die an die Genehmigung durch die Gesellschafter und die Hauptversammlung gebunden sind, nicht an die Frist der Körperschaftsteuer.

Offizielle Quellen

Die endgültige Entscheidung liegt bei den thailändischen Behörden; ein Ergebnis kann nicht garantiert werden. Prüfen Sie die Anforderungen anhand der neuesten offiziellen Bekanntmachungen.

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