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Streitbeilegung & Prozessführung

Gerichtsverfahren in Thailand werden auf Thailändisch geführt, und die Gerichtspraxis unterscheidet sich erheblich von Common-Law-Systemen: Schriftliche Beweise, Zeugenlisten und Berufungsfristen sind streng geregelt. Unsere zugelassenen Prozessanwälte vertreten ausländische Privatpersonen sowie Unternehmen und streben verhandelte oder mediative Lösungen an, sofern diese den Interessen des Mandanten besser dienen.

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Für wen geeignet

  • • Handelsrechtliche Vertragsstreitigkeiten.
  • • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten und Kündigungsschutzklagen.
  • • Zivilrechtliche Ansprüche und Forderungseinzug.
  • • Strafverteidigung und Vertretung von Geschädigten.

Übliche Unterlagen

  • • Verträge und Korrespondenz
  • • Schadensnachweise
  • • Reisepass
  • • Prozessvollmacht

Ablauf des Verfahrens

  1. 1

    Fallbewertung

    Prüfung von Sachverhalten, Beweismitteln und Verjährungsfristen.

  2. 2

    Strategie

    Vergleich von Optionen wie Verhandlung, Mediation oder Prozessführung.

  3. 3

    Vertretung

    Einreichung der Klage, Anhörungen und Berufungsverfahren.

Häufige Fragen

Können die Verfahren auf Englisch geführt werden?

Die Verfahrenssprache ist Thailändisch. Dokumente in anderen Sprachen erfordern beglaubigte thailändische Übersetzungen.

Geben Sie eine Zusicherung für den Ausgang des Falles?

Kein Anwalt kann den Ausgang eines Verfahrens zusichern; die Entscheidung obliegt den Behörden. Wir erstellen eine objektive Bewertung der Erfolgsaussichten, Risiken und Optionen.

Offizielle Quellen

Die endgültige Entscheidung liegt bei den thailändischen Behörden; ein Ergebnis kann nicht garantiert werden. Prüfen Sie die Anforderungen anhand der neuesten offiziellen Bekanntmachungen.

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