Schweiz: Visa und Arbeitserlaubnis in Thailand
Schweizer Staatsbürger können ab 15 September 2026 für bis zu 30 Tage visumfrei nach Thailand einreisen. Schweizer Einwohner qualifizieren sich oft als wohlhabende Rentner für das LTR oder nutzen das Ruhestands- oder Heiratsvisum. Die Schweiz ist Vertragspartei des Apostille-Übereinkommens.
Zuletzt geprüft: 2026-11-03
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30-tägige Visumbefreiung (Tourismus): Ab 15 September 2026 wurde die 60-Tage-Regelung widerrufen; Dieser Reisepass steht auf der 30-Tage-Tourismusliste. Visumfreie Einreisen auf dem Landweg sind auf zweimal pro Kalenderjahr beschränkt. Für Arbeit, Studium und längere Aufenthalte ist ein entsprechendes Visum erforderlich.
Apostille & Legalisation
Die Schweiz ist Vertragspartei des Apostille-Übereinkommens. Thailand ist am 30 June 2026 beigetreten und das Übereinkommen tritt für Thailand am 28 February 2027 in Kraft; Bis dahin müssen Dokumente aus der Schweiz noch von der thailändischen Botschaft legalisiert werden, und ab diesem Datum wird voraussichtlich eine Apostille ausreichen.
Empfohlene Wege
- Long-Term Resident Visa (LTR)
Das Schweizer Rentenniveau entspricht häufig der Kategorie der wohlhabenden Rentner.
- Visum für den Ruhestand (Non-Immigrant O / O-A)
Standardroute für Rentner.
- Beratung zum Privilege- / Elite-Visum
Im Vergleich zu LTR hinsichtlich der Flexibilität.
- BOI-Arbeitserlaubnisse (Single Window)
Für Schweizer Führungskräfte in BOI-Unternehmen.
Häufige Fragen
LTR- oder Ruhestandsvisum?
LTR bietet 10 Jahre und jährliche Berichterstattung, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen; Für das Ruhestandsvisum gelten niedrigere Schwellenwerte, aber jährliche Verlängerungen.
Kann ich am LTR arbeiten?
Einige LTR-Kategorien erlauben eine digitale Arbeitserlaubnis.
