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Mit der Familie nach Thailand: Angehörigenvisa für Ehepartner und Kinder

Familienangehörige eines Ausländers mit einem geeigneten Status in Thailand, etwa eines Arbeitserlaubnisinhabers mit Non-B-Verlängerung oder eines LTR-Inhabers, können gewöhnlich einen Non-Immigrant-O-Angehörigenstatus oder den Angehörigenweg des jeweiligen Visums nutzen. Die wesentlichen Nachweise sind eine legalisierte Heirats- oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Beziehung sowie der gültige Status des Hauptantragstellers.

Written by the Thai Legal & Immigration legal team · Last reviewed · Editorial policy

Wer gilt als Angehöriger?

Gewöhnlich der rechtmäßig verheiratete Ehepartner und unverheiratete Kinder unter der für die Visumart festgelegten Altersgrenze. Unverheiratete Partner werden für diese Wege im Allgemeinen nicht als Angehörige anerkannt.

Entscheidende Unterlagen

  • Im Ausland ausgestellte und legalisierte Heiratsurkunde für den Ehepartner und Geburtsurkunden für die Kinder, jeweils mit thailändischer Übersetzung.
  • Reisepass und aktuelle Aufenthaltsverlängerung des Hauptantragstellers sowie bei Erwerbstätigen Arbeitserlaubnis und Arbeitgeberunterlagen.
  • Adressnachweis und TM.30-Beleg für die Familienwohnung.
  • Bei Kindern die Zustimmung des anderen Elternteils, falls die Eltern nicht gemeinsam reisen.

Legalisation und die Umstellung auf Apostillen

Bis 28 February 2027 benötigen ausländische Urkunden weiterhin eine konsularische Legalisation. Ab diesem Datum wendet Thailand das Apostille-Übereinkommen an, dem es am 30 June 2026 beigetreten ist. Urkunden aus anderen Mitgliedstaaten sollten daher nur eine Apostille benötigen. Eine Übersetzung ins Thailändische ist üblicherweise weiterhin erforderlich.

Den Familienstatus aufeinander abstimmen

Die Verlängerung für Angehörige folgt der Aufenthaltserlaubnis des Hauptantragstellers. Wenn dieser die Stelle wechselt, verlängert oder ausreist, wirkt sich dies auch auf die Verlängerungen der Familie aus. Planen Sie Verlängerungen daher gemeinsam.

Wie wir helfen

Wir prüfen die Urkunden vor ihrer Legalisation im Ausland, bereiten Übersetzungen und eine gemeinsame Einreichung für die Familie vor und stimmen die Termine aller Familienmitglieder auf den Verlängerungskalender des Hauptantragstellers ab.

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FAQ

Darf mein Ehepartner mit einem Angehörigenvisum arbeiten?
Nicht automatisch. Für die Arbeit ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich, die ein thailändischer Arbeitgeber beantragen muss.
Benötigen Kinder eigene 90-Tage-Meldungen?
Jeder Ausländer, der sich länger als 90 Tage ununterbrochen aufhält, ist meldepflichtig. Das schließt Kinder mit langfristigem Aufenthalt ein.
Wir haben im Ausland geheiratet. Müssen wir die Ehe in Thailand registrieren lassen?
Für ein Angehörigenvisum gewöhnlich nicht. Die ausländische Urkunde muss jedoch je nach Fall legalisiert oder mit einer Apostille versehen und übersetzt werden.

Sources & references

  1. Thai Immigration Bureau — checked 2026-11-03
  2. Department of Consular Affairs – MFA — checked 2026-11-03
  3. Thai e-Visa official portal — checked 2026-11-03

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