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Können Ausländer Immobilien in Thailand kaufen? Eigentumswohnungsquote, Grundstücksvorschriften und Pachtverträge

Ausländer können in Thailand grundsätzlich kein Land besitzen, aber sie können gemäß dem Condominium Act Eigentumswohnungen im Volleigentum erwerben, sofern das ausländische Eigentum im Gebäude innerhalb der Ausländerquote (in der Regel 49 % der gesamten Wohneinheitenfläche) bleibt und der Kaufbetrag in Fremdwährung nach Thailand eingeführt und von der empfangenden Bank dokumentiert wird. Häuser auf Grundstücken werden üblicherweise über einen eingetragenen Pachtvertrag gehalten, wobei das Gebäude separat im Eigentum steht. Die Nutzung einer thailändischen Gesellschaft mit Strohmann-Aktionären zur Haltung von Land ist rechtswidrig. Immobilieneigentum allein begründet keinen Anspruch auf ein Visum.

Written by the Thai Legal & Immigration legal team · Last reviewed · Editorial policy

Volleigentum an Eigentumswohnungen

Der Condominium Act erlaubt es Ausländern, Eigentumswohnungen auf ihren eigenen Namen zu erwerben, solange das gesamte ausländische Eigentum im Gebäude die Ausländerquote – in der Regel 49 % der gesamten Wohneinheitenfläche – nicht überschreitet. Die juristische Person des Gebäudes kann vor einer verbindlichen Zusage bestätigen, wie viel von der Quote noch verfügbar ist.

Einfuhr und Dokumentation der Gelder

Der Kaufbetrag muss in Fremdwährung nach Thailand überwiesen werden. Die empfangende thailändische Bank stellt ein Dokument aus, das die Devisentransaktion bestätigt und vom Land Office bei der Eigentumsübertragung verlangt wird. Achten Sie darauf, dass der Verwendungszweck der Überweisung und der Name des Käufers mit dem Kaufvertrag übereinstimmen.

Land, Häuser und Pachtverträge

Der Landerwerb durch Ausländer ist nach dem Land Code mit wenigen engen Ausnahmen beschränkt. Eine gängige rechtmäßige Struktur ist ein eingetragener Pachtvertrag für das Land, typischerweise für bis zu 30 Jahre, wobei das Haus separat im Eigentum steht. Zusagen über automatische Verlängerungen sind gegenüber späteren Eigentümern oft nicht durchsetzbar; prüfen Sie die Pachtbedingungen daher sorgfältig.

Gesellschaften und Strohmänner

Eine thailändische Gesellschaft darf Land besitzen, aber eine Gesellschaft, die mit thailändischen Strohmann-Aktionären gegründet wurde, um eine ausländische Kontrolle zu verschleiern, verstößt gegen den Foreign Business Act und den Land Code. Die Behörden haben die Überprüfung solcher Strukturen verschärft, und zu den Konsequenzen kann der Verlust der Immobilie gehören.

Vor der Unterzeichnung

  • Führen Sie eine Grundbuchprüfung beim Land Office durch und bestätigen Sie die Verkaufsberechtigung des Verkäufers.
  • Prüfen Sie die Ausländerquote und etwaige ausstehende Gemeinschaftskosten bei der Gebäudeverwaltung.
  • Klären Sie im Vertrag verbindlich, wer die Übertragungsgebühren und Steuern trägt.
  • Bewahren Sie das Devisendokument und die Belege auf; Sie benötigen diese möglicherweise beim Verkauf und Rücktransfer des Geldes ins Ausland.

Wie wir helfen

Wir prüfen den Kaufvertrag, führen die Eigentums- und Quotenprüfungen durch, koordinieren die Devisendokumente mit Ihrer Bank und begleiten die Übertragung beim Land Office. Wir beraten ausschließlich zu rechtmäßigen Strukturen und richten keine Strohmann-Konstruktionen ein. Die Entscheidung über die Eintragung liegt beim Land Office.

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FAQ

Erhalte ich durch den Kauf einer Eigentumswohnung ein Visum?
Nein. Der Besitz von Immobilien gewährt weder ein Visum noch eine Aufenthaltsverlängerung.
Kann ich eine Eigentumswohnung mit Geld kaufen, das sich bereits auf einem thailändischen Konto befindet?
Der Erwerb von ausländischem Volleigentum erfordert in der Regel, dass die Gelder in Fremdwährung aus dem Ausland eingeführt und von der Bank dokumentiert werden. Erkundigen Sie sich vor der Überweisung.
Darf mein thailändischer Ehepartner Land besitzen?
Ein thailändischer Staatsangehöriger darf Land besitzen. Der ausländische Ehepartner kann aufgefordert werden zu bestätigen, dass die Gelder das alleinige Eigentum des thailändischen Ehepartners sind oder dass er selbst keine Eigentumsansprüche erhebt.

Sources & references

  1. Department of Lands — checked 2026-11-03
  2. Bank of Thailand — checked 2026-11-03
  3. Department of Business Development — checked 2026-11-03

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